Allgemeine Einkaufsbedingungen für Lieferanten der Amering Salzkammergut Eiprodukte GmbH (AEB)
1. Geltungsbereich und Umfang
Diese Einkaufsbedingungen gelten ausnahmslos für alle – auch künftige –Bestellungen, Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen zwischen Auftragnehmer (Lieferant) und Amering Salzkammergut Eiprodukte GmbH, soweit nicht ausdrücklich andere Vereinbarungen getroffen wurden.
1.2. Bestimmungen in Vertragsformblättern des Auftragnehmers (z.B. Angebot-, Lieferung-, Verkauf, Zahlungsbedingungen, etc.), die zu den vorliegenden Einkaufsbedingungen in Widerspruch stehen, sind in vollem Umfang unwirksam, gleichgültig ob, wann und in welcher Form diese der Amering Salzkammergut Eiprodukte GmbH zur Kenntnis gebracht werden. Abweichende Vereinbarungen zu einzelnen Bestimmungen der vorliegenden Einkaufsbedingungen sind nur für das jeweilige Geschäft wirksam und bedürfen zu ihrer Gültigkeit der vorausgehenden, ausdrücklichen und schriftlichen Bestätigung durch die Amering Salzkammergut Eiprodukte GmbH. Stillschweigen gegenüber Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers gilt keinesfalls als Zustimmung.
1.3. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Hausordnung, im Speziellen die Hygiene-(lt. HACCP) und Sicherheitsrichtlinien zu beachten und dafür Sorge zu tragen, dass seine Mitarbeiter bzw. Dienstleister von diesen in Kenntnis gesetzt werden.
1.4. Aus den Warenlieferungen werden durch das Qualitätsmanagement Proben entnommen – diese werden auf Einhaltung der Spezifikation geprüft. Die Kosten dafür trägt der Auftragnehmer. Die Probenziehung wird durch das Qualitätsmanagement entsprechend der Amering Salzkammergut Eiprodukte GmbH Arbeitsanweisungen durchgeführt.
1.5. Im Beanstandungsfall können auf Kosten des Auftragnehmers Produktanalysen und Audits beauftragt werden.
1.6. Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Einrichtung und Aufrechterhaltung einer Zertifizierung nach einem GFSI anerkannten Lebensmittelsicherheitsstandards (z.B. IFS, BRC, FSSC, Kosher, Bio). Zertifikate sind nach Ablauf, Aktualisierung oder Änderung vom Auftragnehmer an Amering Salzkammergut Eiprodukte GmbH zu übermitteln.
2. Angebote
2.1. Angebote des Auftragnehmers sind für Amering Salzkammergut Eiprodukte GmbH kostenfrei und unverbindlich.
2.2. Der Auftragnehmer hat sich bei der Abgabe seines Angebotes genau an die Anfrage der Amering Salzkammergut Eiprodukte GmbH zu halten und auf etwaige Abweichungen schriftlich hinzuweisen.
2.3. Angebote des Auftragnehmers an die Amering Salzkammergut Eiprodukte GmbH sind für den Auftragnehmer verbindlich. Der Auftragnehmer ist für 4 Wochen ab Einlangen des Angebots bei der Amering Salzkammergut Eiprodukte GmbH an dieses gebunden.
2.4. Angebotsunterlagen und Muster werden nicht retourniert.
2.5. Muster sind der Amering Salzkammergut Eiprodukte GmbH kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Werden vom Auftragnehmer Unterlagen (Muster, Spezifikationen etc.) erstellt und der Amering Salzkammergut Eiprodukte GmbH zur Verfügung gestellt, die rechtlichen Schutz (einschließlich Urheberrechtsschutz) genießen, räumt dieser der Amering Salzkammergut Eiprodukte GmbH im Falle eines Vertragsabschlusses mangels ausdrücklicher gegenteiliger Vereinbarung ein uneingeschränktes, jedoch nicht ausschließliches Nutzungsrecht an diesen Werken ein bzw. gilt ein solches als vereinbart.
3. Bestellung
3.1. Bestellungen bzw. Vertragsabschlüsse sowie ihre Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Eine Übermittlung per E-Mail ist zulässig. Mittelfristig ist die Übermittlung der Bestellungen via EDI (Orders) geplant. Dies gilt ebenso für Auftragsbestätigungen, welche umgehend nach Übersendung der Bestellung, spätestens 2 Tagen, zu erfolgen hat und ebenfalls via E-Mail oder EDI (ORDRSP) übermittelt werden muss. Mündlich oder telefonisch erteilte Aufträge bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch die Amering Salzkammergut Eiprodukte GmbH. Das gilt auch, wenn der Bestellung ein schriftliches Angebot des Auftragnehmers zugrunde liegt.
3.2. Sämtliche im Zusammenhang mit der Angebotslegung bzw. Bestellung übergebenen Unterlagen (z.B. Muster, Rezepturen etc.) bleiben Eigentum der Amering Salzkammergut Eiprodukte GmbH und dürfen ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der Amering Salzkammergut Eiprodukte GmbH nur zu dem Zweck der Angebotslegung bzw. Ausführung der Bestellung verwendet und weder vervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht werden. Sie können jederzeit zurückgefordert werden und sind der Amering Salzkammergut Eiprodukte GmbH mit dem Angebot, spätestens jedoch nach erfolgter Ausführung der Bestellung unaufgefordert und unverzüglich wieder zurückzugeben.
4. Preise
4.1. Die vereinbarten Preise verstehen sich als Festpreise exkl. USt, die alle im Zusammenhang mit der Erfüllung der Lieferung und Leistung stehenden Aufwendungen des Auftragnehmers beinhalten. Darunter fallen insbesondere alle Kosten für Transport, Versicherungen, Verpackung, Steuern, Zölle und Abgaben, die mit den Lieferungen und Leistungen des Auftragnehmers zusammenhängen. Die Amering Salzkammergut Eiprodukte GmbH trägt nur solche Kosten, die ausdrücklich als Verpflichtung der Amering Salzkammergut Eiprodukte GmbH vereinbart wurden.
4.2. Preisanpassungen gelten erst dann als akzeptiert wenn eine schriftliche Bestätigung der Amering Salzkammergut Eiprodukte GmbH vorliegt.
4.3. Soweit die Bestellung keine anderen Regelungen enthält, gilt als Preisstellung „Frei Haus benannter Ort“, bei ausländischen Lieferanten bzw. Lieferungen aus dem Ausland DDP delivery duty paid gemäß Incoterms 2020.
5. Rechnungen und Zahlungsmodalitäten
5.1. Rechnungen sind nach Eingang der Ware unter Angabe der Bestellnummer der Amering Salzkammergut Eiprodukte GmbH wenn möglich per EDI zuzusenden. Alle Rechnungen müssen die gesetzliche Umsatzsteuer gesondert ausweisen und sämtliche gesetzlich vorgeschriebenen Rechnungsmerkmale aufweisen.
5.2. Soweit schriftlich keine andere Vereinbarung getroffen wird, werden Rechnungen von der Amering Salzkammergut Eiprodukte GmbH nach ihrer Wahl entweder innerhalb von 45 Tagen nach Rechnungserhalt oder nach 14 Tagen mit 3 % Skonto oder bei späterem Einlangen der Ware innerhalb von 60 Tagen beglichen.
5.3. Rechnungen, die sachliche oder rechnerische Mängel bzw. Fehler aufweisen, begründen bis zu der mit der Amering Salzkammergut Eiprodukte GmbH akkordierten Richtigstellung keine Fälligkeit und können bei Mängeln innerhalb der Zahlungsfrist von der Amering Salzkammergut Eiprodukte GmbH zurückgesandt werden. In diesem Fall beginnt die Zahlungsfrist erst mit dem Eingang der richtiggestellten Rechnung zu laufen. Bei fehlerhafter Leistung ist die Amering Salzkammergut Eiprodukte GmbH berechtigt, die Zahlung bis zur ordnungsgemäßen Erfüllung zur Gänze zurückzuhalten, und zwar ohne Verlust von Rabatten, Skonti oder ähnlichen Zahlungsvergünstigungen.
5.4. Zahlungen erfolgen durch Amering Salzkammergut Eiprodukte GmbH mittels Überweisung. Die Zahlung an eine österreichische Bank mit gleichzeitigem Überweisungsauftrag an den Auftragnehmer gilt als Zahlung an den Auftragnehmer.
5.5. Sämtliche Bankspesen sind vom Auftragnehmer zu tragen.
5.6. Die Zahlung seitens Amering Salzkammergut Eiprodukte GmbH bedeutet in keinem Fall die Anerkennung der Ordnungsmäßigkeit der Lieferungen und damit keinen Verzicht der Amering Salzkammergut Eiprodukte GmbH auf ihr zustehende Ansprüche aus der Vertragserfüllung (etwa Rechte aus Gewährleistung, Garantie und Schadenersatz).
6. Lieferung, Versand und Verpackung
6.1. Die Lieferung muss in Ausführung (insbesondere Inhalt, Liefertermin/Lieferzeitraum und festgelegter Lieferort), Umfang und Teillieferungen genau der Bestellung der Amering Salzkammergut Eiprodukte GmbH entsprechen. Abweichungen hiervon (z.B. Vorab- bzw. Teillieferungen sowie Mehr- oder Mindermengen) sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der Amering Salzkammergut Eiprodukte GmbH möglich. Daraus resultierende Mehrkosten gehen zu Lasten des Auftragnehmers.
6.2. Allen Lieferungen ist ein vollständig ausgefüllter Lieferschein mit genauen Angaben sämtlicher Bestelldaten beizufügen.
6.3. Im Falle der Zulässigkeit von Teil-, Rest- oder Musterlieferungen sind diese jeweils als solche zu kennzeichnen.
6.4. Erfolgt eine Lieferung ohne entsprechende Liefer- und Versandunterlagen oder sind die Liefer- und Versandunterlagen falsch oder unvollständig oder langen diese verspätet bei der Amering Salzkammergut Eiprodukte GmbH ein, so ist eine Lieferung nicht vollständig und die Waren lagern bis zum Einlangen der vollständigen und korrekten Liefer- und Versandunterlagen auf Gefahr und Kosten des Auftragnehmers.
6.5. Die gelieferten Waren werden durch die Amering Salzkammergut Eiprodukte GmbH nur dann übernommen, wenn diese der Bestellung entsprechen, handelsüblich und sachgemäß verpackt sind und nach den Versandvorschriften (Anlage ./1) der Amering Salzkammergut Eiprodukte GmbH abgefertigt wurden.
6.6. Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, erfolgt die Anlieferung auf genormten Euro-Mehrwegpaletten; die Rückgabe bzw. der Austausch der Paletten erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftragnehmers. Der Lieferant verpflichtet sich, die entsprechenden Lizenzgebühren ordnungsgemäß (beispielsweise an die Firma Abfallrecycling Austria AG – ARA) abzuführen. Im Fall der Entsorgung der Transportverpackung durch die Amering Salzkammergut Eiprodukte GmbH verpflichtet sich der Auftragnehmer zu einer entsprechenden Vergütung der Entsorgungskosten. Dem Auftragnehmer steht es frei, sich an einem anderen geeigneten Entsorgungsmodell zu beteiligen. In diesem Fall entfällt die Vergütung.
6.7. Die Euro-Mehrwegpaletten sind an der Stirnseite etikettiert, Folien-gewickelt, sortenrein, ohne Überstände und hochregalgerecht (max. Höhe 112 cm inkl. Holz) vom Auftragnehmer anzuliefern.
6.8. Für die Ermittlung von Gewicht und Anzahl der gelieferten Ware sind die Feststellungen der Amering Salzkammergut Eiprodukte GmbH maßgebend.
7. Lieferzeit und Pönale
7.1. Vereinbarte Fristen und Termine sind genau einzuhalten. Die Übernahme der Ware erfolgt, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wird, Montag bis Donnerstag von 07:00 bis 15:00. Anlieferungen außerhalb dieses Anlieferfensters, werden nicht mehr angenommen und müssen auf Risiko und Kosten des Auftragnehmers am nächsten Werktag abgeladen werden.
7.2. Im Sonderfall werden Anlieferungen, nach schriftlicher Freigabe des zuständigen Mitarbeiters, auch außerhalb der unter Punkt 7.1. definierten Anlieferfenster angenommen.
7.3. Vereinbarte Lieferfristen beginnen mit dem auf der Bestellung der Amering Salzkammergut Eiprodukte GmbH aufscheinenden Datum.
7.4. Ist für den Auftragnehmer erkennbar, dass er die vereinbarten Lieferfristen und Liefertermine nicht einhalten kann, so hat er die Amering Salzkammergut Eiprodukte GmbH unverzüglich schriftlich unter Angabe von Gründen und der voraussichtlichen Dauer der Verzögerung zu informieren. Der Auftragnehmer hat auf eigene Kosten alle geeigneten Maßnahmen zu setzen, um Verzögerungen so gering wie möglich zu halten. Die beabsichtigten Maßnahmen sind unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Die Verantwortung des Auftragnehmers für die rechtzeitige Vertragserfüllung wird davon jedoch nicht berührt.
7.5. Bei Verzug des Auftragnehmers kann die Amering Salzkammergut Eiprodukte GmbH nach ihrer Wahl Vertragserfüllung und Ersatz des Verspätungsschadens fordern oder ohne Setzung einer Nachfrist vom Vertrag ganz oder teilweise zurücktreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Die Amering Salzkammergut Eiprodukte GmbH ist weiters berechtigt, auf Kosten des Auftragnehmers Deckungskäufe zu tätigen.
7.6. Bei Verzug des Auftragnehmers ist die Amering Salzkammergut Eiprodukte GmbH berechtigt, eine verschuldungsunabhängige Pönale in Höhe des Doppelten des Auftragswertes pro Anlassfall in Rechnung zu stellen, die nicht als Reugeld anzusehen und auf erste Anforderung der Amering Salzkammergut Eiprodukte GmbH zur Zahlung fällig ist. Schadenersatzansprüche der Amering Salzkammergut Eiprodukte GmbH bleiben davon unberührt.
8. Fertigungsmittel und Unterlagen
8.1. Fertigungsmittel oder Unterlagen (Pläne, Muster, Spezifikationen, etc.), die die Amering Salzkammergut Eiprodukte GmbH dem Auftragnehmer zur Verfügung stellt, bleiben ausschließlich Eigentum der Amering Salzkammergut Eiprodukte GmbH und diese kann hierüber frei verfügen.
8.2. Der Auftragnehmer hat die im Eigentum der Amering Salzkammergut Eiprodukte GmbH stehenden Fertigungsmittel und Unterlagen ausschließlich anlässlich der Ausführung von Aufträgen der Amering Salzkammergut Eiprodukte GmbH zu verwenden und auf seine Kosten sorgfältig zu verwahren, zu warten, instand zu halten, bei Abnutzung zu ersetzen und gegen jegliche Schäden zu versichern.
8.3. Die im Eigentum der Amering Salzkammergut Eiprodukte GmbH stehenden Fertigungsmittel und Unterlagen sind streng vertraulich zu behandeln und dürfen ohne schriftliche Einwilligung der Amering Salzkammergut Eiprodukte GmbH weder vervielfältigt noch veröffentlicht noch sonst wie Dritten überlassen oder zugänglich gemacht oder für einen anderen als den vereinbarten Zweck verwendet werden. Sobald diese Gegenstände zur Ausführung der Bestellung nicht mehr benötigt werden, sind sie unverzüglich auf Kosten und Gefahr des Auftragnehmers zur freien Verfügung der Amering Salzkammergut Eiprodukte GmbH vollständig an diese zurückzustellen.
8.4. Diese Regelungen gelten auch für Fertigungsmittel oder Unterlagen, die dem Auftragnehmer zur Ausarbeitung von Angeboten zur Verfügung gestellt wurden. Diese sind mit der Erstellung des Angebots vollständig zurückzustellen.
9. Gewährleistung
9.1. Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die Waren und sonstigen Leistungen die ausdrücklich spezifizierten, in anderer Weise zugesicherten oder allgemein vorauszusetzenden Eigenschaften haben und den einschlägigen Bestimmungen und Normen, insbesondere im Hinblick auf die innerhalb der Europäischen Union geltenden Vorschriften, entsprechen. Weiters gewährleistet der Auftragnehmer die Eignung seiner Lieferungen und Leistungen für den konkreten Bedarfsfall sowie die Richtigkeit der in Gebrauchsanweisungen, Prospekten, usw. enthaltenen Angaben. Die Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers betrifft alle von ihm gelieferten Waren, auch wenn diese oder Teile von diesen nicht vom Auftragnehmer hergestellt wurden. Sofern nicht gesetzlich eine längere Gewährleistungsfrist vorgesehen ist, beträgt die Gewährleistungsfrist bei beweglichen Sachen 24 Monate, bei unbeweglichen 36 Monate und beginnt mit der rechtlich wirksamen tatsächlichen Übernahme der Ware zu laufen. Diese Fristen werden durch jede schriftliche Mängelrüge unterbrochen. Nach Mängelbehebung und nach jedem Behebungsversuch durch den Auftragnehmer beginnt die genannte Frist von neuem zu laufen.
9.2. Ist eine Ware mangelhaft, so kann die Amering Salzkammergut Eiprodukte GmbH – selbst bei geringfügigen Mängeln – nach ihrer Wahl sofort Ersatzlieferung, Nachbesserung oder Preisminderung sowie Schadenersatz anstelle von Verbesserung fordern. Kommt der Auftragnehmer dem Verlangen der Amering Salzkammergut Eiprodukte GmbH nach Ersatzlieferung, Nachbesserung, Preisminderung oder Schadenersatz nicht oder nicht ordnungsgemäß innerhalb der ihm gesetzten Frist nach, so kann die Amering Salzkammergut Eiprodukte GmbH vom Vertrag zurücktreten.
9.3. Der Auftragnehmer verzichtet auf den Einwand der verspäteten Mängelrüge. Die Pflicht zur Mängelrüge gemäß §§ 377 f. UGB wird hiermit ausdrücklich abgedungen. Eine Mängelrüge kann jederzeit bis zum Ende der Gewährleistungsfrist erfolgen.
9.4. In dringenden Fällen, bei Gefahr in Verzug, bei Ablehnung von Verbesserung und/oder Nachlieferung ist die Amering Salzkammergut Eiprodukte GmbH berechtigt, die Mängel – unbeschadet der weiteren Haftung des Auftragnehmers – auf Kosten des Auftragnehmers beseitigen zu lassen.
9.5. Beruht ein Mangel auf einem Umstand, den der Auftragnehmer zu vertreten hat, oder fehlt der gelieferten Ware eine zugesicherte Eigenschaft, so haftet der Auftragnehmer auch für Folgeschäden, die sich aus der Verwendung seiner Ware oder seines Werkes ergeben. Der Auftragnehmer wird die Amering Salzkammergut Eiprodukte GmbH von daraus resultierenden Ansprüchen Dritter schad- und klaglos halten.
9.6. Bei der Lieferung von Lebensmitteln, Zusatzstoffen und sonstigen Stoffen zur Lebensmittelherstellung und bei Verpackungsmaterialien, welche bei der Verarbeitung bzw. Abpackung mit Lebensmitteln in Berührung kommen, gewährleistet der Auftragnehmer, dass sie den zur Zeit der Warenübergabe geltenden österreichischen Gesetzen und europäischen Vorschriften, insbesondere den Vorschriften des Lebensmittelrechtes und anderer damit in Verbindung stehender Waren weder gentechnisch veränderte Organismen sind, noch solche enthalten und auch nicht aus gentechnisch veränderten Organismen gewonnen worden sind.
9.7. Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die gelieferten Waren lebensmittelrechtlich in unbedenklichem Zustand sind, und darin keine verbotenen oder physiologisch bedenklichen Stoffe und/ oder keine deklarationspflichtigen Stoffe, welche nicht deklariert worden sind, enthalten sind. Die rechtlichen Bestimmungen zur Füllmenge werden eingehalten (Die Einhaltung der Fertigpackungsverordnung wird gewährleistet.)
9.8. Der Auftragnehmer hat auf Anforderung der Amering Salzkammergut Eiprodukte GmbH entsprechende Zertifikate und Nachweise zur Verfügung zu stellen.
10. Arbeitsergebnisse
Die Amering Salzkammergut Eiprodukte GmbH hat das Recht, Arbeitsergebnisse des Auftragnehmers ganz oder teilweise zu veröffentlichen, wenn diese für die Amering Salzkammergut Eiprodukte GmbH erstellt worden sind. Die Veröffentlichung solcher Arbeitsergebnisse sowie die Verwendung solcher Arbeitsergebnisse zugunsten Dritter durch den Auftragnehmer sind nur bei vorheriger Zustimmung der Amering Salzkammergut Eiprodukte GmbH zulässig.
11. Höhere Gewalt
11.1. Leistungsstörungen bedingt durch höhere Gewalt, Arbeitskämpfe, unverschuldete Betriebsstörungen, Unruhen und sonstige unabwendbare Ereignisse berechtigen weder die Amering Salzkammergut Eiprodukte GmbH noch den Auftragnehmer zur Geltendmachung von Forderungen, gleich welcher Art.
11.2. Führen Ereignisse höherer Gewalt zu einer Einschränkung oder Einstellung der Produktion der Amering Salzkammergut Eiprodukte GmbH oder verhindern sie den Abtransport der Ware oder der von der Amering Salzkammergut Eiprodukte GmbH hergestellten Produkte zu den Abnehmern, so ist die Amering Salzkammergut Eiprodukte GmbH für die Dauer und den Umfang der Wirkung solcher Störungen von der Verpflichtung zur Abnahme und Bezahlung befreit. Erforderlichenfalls wird der Auftragnehmer in solchen Fällen die Ware bis zur Übernahme durch die Amering Salzkammergut Eiprodukte GmbH oder durch deren Abnehmer auf seine Kosten und Gefahr ordnungsgemäß lagern.
11.3. Termine und Fristen, die durch das Eintreten der höheren Gewalt nicht eingehalten werden können, werden um die Dauer der Auswirkungen der höheren Gewalt verlängert.
11.4. Der Auftragnehmer hat in Fällen höherer Gewalt alle Anstrengungen zur Beseitigung bzw. Minderung der Schwierigkeiten und absehbaren Schäden zu unternehmen und die Amering Salzkammergut Eiprodukte GmbH darüber laufend zu informieren.
11.5. Sollte ein Fall höherer Gewalt länger als 4 Wochen andauern, kann die Amering Salzkammergut Eiprodukte GmbH ganz oder teilweise vom Vertrag zurücktreten.
12. Geheimhaltung
12.1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle im Zuge der Geschäftsbeziehung erhaltenen Informationen und Unterlagen der Amering Salzkammergut Eiprodukte GmbH als deren Geschäftsgeheimnis und damit vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiter zu geben. In Fällen, in denen sich der Auftragnehmer zur Erfüllung seiner Vertragspflichten Dritter bedient, ist er verpflichtet, mit diesen gleichlautende Geheimhaltungsvereinbarungen zu schließen.
12.2. Von der Amering Salzkammergut Eiprodukte GmbH zur Verfügung gestellte Pläne, Kataloge, Spezifikationen, Muster, Präsentationen und sonstige Unterlagen bleiben deren geistiges Eigentum. Jede Verwendung, insbesondere die Weitergabe, Vervielfältigung, Veröffentlichung sowie auch das nur auszugsweise Kopieren bedarf der ausdrücklichen Zustimmung der Amering Salzkammergut Eiprodukte GmbH.
12.3. Für den Fall eines Verstoßes gegen die gebotene Geheimhaltungspflicht wird eine verschuldensunabhängige Konventionalstrafe in Höhe von EUR 50.000,00 vereinbart, die nicht dem richterlichen Mäßigungsrecht unterliegt. Darüber hinausgehende Schadenersatzansprüche werden davon nicht berührt.
13. Teilunwirksamkeit
Sollte eine Bestimmung dieser allgemeinen Einkaufsbedingungen oder der sonstigen vertraglichen Vereinbarungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien sind verpflichtet, eine unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame oder durchführbare Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Ergebnis der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung möglichst nahe kommt.
14. Schriftform
Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Einkaufsbedingungen und der sonstigen vertraglichen Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Gleiches gilt für Abweichungen von dem Erfordernis der Schriftform.
15. Erfüllungsort und Gerichtsstand
15.1. Erfüllungsort sowohl für die Leistung der Amering Salzkammergut Eiprodukte GmbH als auch für die Leistung des Auftragnehmers ist derjenige Ort, an den die Ware auftragsmäßig zu liefern bzw. anderen die Leistung auftragsmäßig zu erbringen ist.
15.2. Zur Entscheidung über alle aus oder im Zusammenhang mit diesen Allgemeinen Einkaufsbedingungen und den unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträgen entstehenden Streitigkeiten ist das am Sitz des Unternehmens der Amering Salzkammergut Eiprodukte GmbH sachlich zuständige Gericht örtlich zuständig. Die Amering Salzkammergut Eiprodukte GmbH hat jedoch das Recht, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Auftragnehmers zu klagen.
16. Anwendbares Recht
Auf die Rechtsbeziehungen zwischen der Amering Salzkammergut Eiprodukte GmbH und dem Auftragnehmer ist ausschließlich österreichisches materielles Recht unter Ausschluss von Verweisungsnormen anzuwenden. Die Anwendung des UN-Kaufrechts sowie des IPRG wird ausdrücklich ausgeschlossen, auch wenn der Auftragnehmer seinen Sitz außerhalb des Gebietes der Republik Österreich hat.
Amering Salzkammergut Eiprodukte GmbH
Stand: 17.02.2023
Kontakt
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